Kundeninformation / AVB  nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

 

1. FIBA Vorsorge; Finanzplanung & Versicherungstreuhand – (nachfolgend FIBA genannt) mit Standort in Zürich ist eine ungebundene Versicherungsberatungsunternehmung für alle Versicherungen seit 1999. Die FIBA Vorsorge verfügt über die gesetzliche vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. FIBA sowie deren Kundenbetreuer verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausführung der Beraterdienstleistungen im Sinne der Schweizerischen Versicherungsaufsichtsgesetzgebung. Die Registernummer bei der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ist 12‘112. Die Haftung liegt immer beim zuständigen Berater. Jederzeitige Anpassungen der Kundeninformation / AVB sind möglich und werden den Kunden mitgeteilt.

2. Beraterauftrag

Der Kunde beauftragt FIBA im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbedingung mittels separater Berater-Vereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen.

3. Dienstleistungen als Versicherungsberater

FIBA wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherungen zu verhandeln, Offerten einzuholen und nach Genehmigung durch den Kunden die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. FIBA verpflichtet sich, den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Beratervereinbarung bilden, zu beraten und zu betreuen, d.h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung der Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten der Risikofinanzierung, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherungen.

4. Entschädigung

Grundsätzlich beinhalten alle Versicherungsprämien Verwaltungskosten. Davon wird ein Anteil für die Betreuung und Beratung angewendet, entweder intern bei der Gesellschaft oder für den externen Berater. Somit wird die FIBA für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 mit dem Anteil der Verwaltungskosten, welche via Versicherer durch den Kunden bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Bei eventueller Honorartätigkeit ist der Ansatz 180-220.-/h. Speziell vereinbarte Auszahlungen von Courtagen-Anteilen an den Mandanten, erfolgen nach 3 Jahren. Bei Mandaten, welche unter 3 Jahren enden, verfallen diese vereinbarten Courtagen-Anteile an den Auftraggeber, sowie allfällige entstandene Mehrkosten, auch aus vor Mandatsbeginn, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Auftraggeberin verzichtet zwecks Abgeltung der Leistungen (Ziffer 3) des Beauftragten vollumfänglich auf den aus dem Beratermandat anfallenden Verwaltungskostenanteile (Courtagen) der Gesellschaften. Weiter bestätigt sie, über den Umfang der Verwaltungskosten informiert worden zu sein. Art. 404 Abs. 1 OR. Die Beauftragte verpflichtet sich jederzeit auf Anfrage über die aus diesem Mandat entstandene Verwaltungskosten Auskunft zu erteilen. Es bestehen keine reinen Vermittler-Provisionen ohne Leistungskatalog. Folgende Verwaltungskosten von den Gesellschaften erhält die FIBA Vorsorge durchschnittlich auf die Jahresprämien: Sachversicherung 15%, Motorfahrzeug 8%, Vermögensversicherungen 15%, BVG 1%, UVG Obligatorium 5%, UVG-Zusatz 15%, Kollektivkrankentaggeld 7.5% und eine Abschlussprovision bei privaten Lebensversicherungen.

5. Zusammenarbeit mit Partnern & Versicherungen - Angebotene Produkte

Je nach Bedarf des Kunden holen wir Offerten von diversen Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen ein. Wir pflegen eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesellschaften, Stiftungen & Pool‘s: 

ASGA, Allianz, AXA Winterthur, Copré, CoOpera, Dextra, Futura, GastroSocial, Gemini, Helsana, Helvetia, Innova, IST Anlage-Stiftung, Liberty Stiftung, Mobiliar, Nest SST, ÖKK, Profond, PKG, Solida, Swica, Swisscanto-Flex, Servisa Stiftung, Valitas, Vaudoise, Visana, Vita, Zürich Versicherung, PensFlex.

Um für die Kunden den max. höchsten Zugang zu allen möglichen Gesellschaften in der Schweiz zu erschliessen, bestehen auch Kooperationszusammenarbeit mit anderen grossen Brokern.

6. Kundenbetreuung

Für jeden Kunden wird ein Kundenbetreuer ernannt, welcher dem Kunden als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. Überdies ist die Geschäftsleitung der FIBA Vorsorge an der Schaffhauserstrasse 355, 8050 Zürich, Kontaktstelle im Sinne von Art. 45 lit. d VAG.

7. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit nach Datenschutzgesetzgebung DSG 1.9.2023

Der Beauftragte hat über alle geschäftlichen Angelegenheiten, wie namentlich auch über alle ihm infolge seiner Stellung zur Kenntnis kommenden Angelegenheiten der Versicherten und der Versicherungsnehmer, gegenüber Aussenstehenden strengstes Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch nach Auflösung des Mandates gemäss Datenschutzgesetzgebung DSG. Der Datenschutz ist auch vertraglich zwischen den Versicherungs-Gesellschaften und den Maklern sowie dem Beauftragten geregelt gemäss Datenschutzgesetzgebung DSG.

Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Im erforderlichen Umfang nach DSG 1.9.23 werden Daten wie in der Ergänzenden Beschreibung gehandhabt, streng nach neusten DSG.

 

© FIBA Finanzplanung & Versicherungstreuhand / Gültig ab 01.01.2024