Schulung Vorsorgekommission

Damit Sie als Mitglied in der Vorsorgekommission Bescheid wissen.

Rechte und Pflichten der Vorsorgekommission

Sie sind Mitglied der Vorsorgekommission in Ihrer Firma. Wir möchten Sie daher kurz über einige Punkte informieren:


 

  • Die Vorsorgekommission besteht aus gleich vielen Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertretern (paritätische Zusammensetzung).

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer wählen ihre(n) jeweiligen Vertreter in die Vorsorgekommission.

  • Die Vorsorgekommission wählt ihren Vorsitzenden für eine bestimmte Amtsdauer selbst. Dem Vorsitzenden steht bei Stimmengleichheit der Stichentscheid zu.

  • Mindestens einmal jährlich tritt die Vorsorgekommission zusammen.

  • Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt.

  • Als Delegierte/r der Arbeitnehmer vertreten Sie deren Interessen in der Personalvorsorge.

  • Sie tragen Verantwortung und Sie verfügen über Rechte und Pflichten.